Adresse: Weißen 1, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel

Anreisetage: Wir sind täglich für Sie da!

Adresse: Weißen 1, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel

Jetzt anrufen: 036742 66-0

Anreisetage: Wir sind täglich für Sie da!

Image placeholder

Ihr Zentrum für Rehabilitation

Orthopädische Reha – Rheumatologische Reha – Onkologische Reha

Schmerzen, Einschränkungen in der Mobilität als Folge einer Erkrankung, eines Unfalls oder nach Operationen hinterlassen Spuren beim Patienten. Neben körperlichen Einschränkungen sind es aber auch psychische Belastungen, die dem Patienten zu schaffen machen. Die Folgen sind oft Isolation und Zurückgezogenheit und eine damit einhergehende Verschlechterung des persönlichen Befindens. Die Spirale dreht sich abwärts.

Um dies zu vermeiden, gibt die Rehabilitation die notwendigen Hilfen, Therapien und Gespräche, die den Patienten in die Lage versetzen sollen, ein möglichst normales, beschwerdefreies Leben zu führen.

Die Rehabilitation wird in stationären Verfahren durchgeführt.

Warum Rehabilitation bei uns?

Steigerung Ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit durch Erfahrung und Qualität

Unser Ziel ist es, für unsere Patienten das bestmögliche Rehabilitationsziel zu erreichen, damit ihr Leben wieder „in Bewegung kommt“. Dazu erlernen sie aktive Trainings- und Entspannungsmethoden, die jeder auch im Anschluss zu Hause weiterführen kann.
Unser erfahrenes Team aus Fachärzten und Therapeuten stellt für jeden Patienten ein individuelles Programm zusammen, ausgerichtet auf die körperliche Verfassung und die persönliche Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Patienten.
Das Rehabilitationszentrum der Klinik an der Weißenburg ist zertifiziert nach der DIN ISO 9001:2008 und den Qualitätsanforderungen der Deutschen Gesellschaft für medizinische Rehabilitation (DEGEMED). Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, um mit der schnellen Entwicklung in der Medizin Schritt zu halten und eine qualitativ hohe Versorgung der Patienten zu gewährleisten.

Indikationen

  • Indikationen für eine orthopädische Rehabilitation

    ● Funktions- und Belastungsstörungen zur Verhinderung von Operationen● Funktionsdefizite nach Implantation von Hüft-, Knie- und Schultergelenken● Prothesenanpassung und Gangschule nach Amputationen der unteren Extremitäten● Bandscheiben- und Wirbelsäulenschäden nach postoperativen Eingriffen● Unfall- und Verletzungsfolgen an Wirbelsäule und Gelenken

  • Indikationen für eine rheumatologische Rehabilitation

    Entzündlich-rheumatische Erkrankungen● der Gelenke (Rheumatoide Arthritis, Psoriasis Arthritis, Borreliose) ● der Wirbelsäule (Morbus Bechterew, Spondylitis ankylosans) ● der Weichteile (Polymyalgia rheumatica, Polymyositis)● der Gefäße (Vaskulitis, Raynaud-Syndrom, M. Wegener, Sarkoidose) ● des Bindegewebes (Kollagenosen, Lupus erythematodes)
    Nicht-entzündliche (degenerative) rheumatische Erkrankungen● Weichteilrheumatismus/ Fibromyalgie-Syndrom● Wirbelsäulen-/ Bandscheibenleiden● Gelenkabnutzung (Polyarthrosen: Knie, Hüfte, Hände, Schulter)
    Stoffwechselerkrankungen● Gicht● Osteoporose

  • Indikationen für eine onkologische Rehabilitation

    ● Funktionsstörungen und Leistungsminderungen nach operativen Eingriffen sowie● nach zytostatischer Chemo-, Immun- oder Strahlentherapie
    Durchgeführt werden Reha-Maßnahmen bei Tumorerkrankungen aus den Fachgebieten
    Innere Medizin z.B.● Speiseröhren-, Magen- und Darm-Ca.● Lungen Ca.● Gallenblasen- und Pankreas- (Bauchspeicheldrüsen-) Ca.● Leukämien und Lymphome● Gynäkologie z.B.
    Mamma-Ca.● Uterus (Gebärmutter-) Ca.● Ovarial (Eierstock-) Ca.
    Urologie z.B.● Prostata- Ca.● Nieren- Ca.● Harnblasen- Ca.

Sie haben einen Wunsch? Sie haben die Wahl!

Tipps für einen erfolgreichen Start in die Rehabilitation bei uns.

Ab dem 1. Juli 2023 wurde das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl einer passenden Rehabilitationseinrichtung durch den Gesetzgeber deutlich gestärkt. Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht Patienten, sich ihre Rehaklinik selbst auszusuchen – egal ob ambulant oder stationär. Juristische Grundlage für das Wunsch- und Wahlrecht ist das Sozialgesetzbuch IX. Das Gesetz legt in § 8 fest, dass „berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten” zu entsprechen ist.
Keiner muss sich an einer vorgegebenen Klinikliste der Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren. Einzige Bedingung: Ihre Wunsch-Klinik muss die grundlegenden Voraussetzungen für die passende Rehabilitation erfüllen.

Aber welche Voraussetzungen sind das?

Die Klinik muss sich nachweislich für die Rehabilitation der Erkrankung des Patienten eignen.
Der Kostenträger muss mit der Klinik einen Versorgungs- und Belegungsvertrag abgeschlossen haben (§21 SGB IX für die Rentenversicherung und §111 SGB V für die gesetzlichen Krankenkassen).
Die Wunschklinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.

So kommen Sie zu uns – in Ihre Wunsch-Reha

Es reicht meist eine einfache Angabe der Wunsch-Rehaklinik beim Einreichen des Reha-Antrags an den Kostenträger aus. 
Noch besser ist es, wenn Sie Ihren Wunsch mit eigenen Worten begründen– zum Beispiel mit einer besseren medizinischen Eignung oder einem besonderen Therapieangebot in der Wunsch-Klinik, das genau auf Sie und Ihr Krankheitsbild zugeschnitten ist. Der Gesetzgeber verpflichtet den Kostenträger nämlich dazu, die medizinische Eignung über das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ zu stellen.

Gut zu wissen!

Vorrang hat, was dem Patienten am meisten hilft. Wer also beispielsweise eine besondere Nähe oder einen besonderen Abstand zu seiner Familie braucht, kann diese Faktoren als Begründung angeben. Denn die persönliche Lebenssituation fließt immer in die Bearbeitung eines Reha-Antrags mit ein. Waren Sie schon einmal in Ihrer Wunschklinik und dort mit der Versorgung zufrieden, kann dies auch als Argument dienen. Wir empfehlen daher immer einige persönliche Zeilen zu ergänzen.

Wichtige Dokumente für den Start

Sie haben Fragen?Wir freuen uns drauf!

Frau Sprenkeling-Fischer

Aufnahme Rehazentrum

Tel.: 036742 66-108 

ed.grubnessiew-kinilk%40aher.emhanfua